Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hausbootvermietung Sweetwater – Allgemeine Mietbedingungen
1. Anmeldung, Reservierung und Zahlung
Die Reservierung des Hausbootes kommt rechtsverbindlich zustande, sobald die Hausbootvermietung Sweetwater nach Erhalt Ihres unterzeichneten Chartervertrages und dem Eingang einer Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises eine schriftliche Gegenbestätigung versendet hat.
Die Restzahlung des Mietpreises ist ohne gesonderte Erinnerung seitens des Vermieters automatisch 4 Wochen vor der geplanten Bootsübernahme fällig. Bei Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor Bootsübernahme erfolgen, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Last-Minute-Angebote oder kurzfristige Buchungen werden bei Anreise vor Ort in bar bezahlt. Wichtiger Hinweis: Eine Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte ist vor Ort nicht möglich (nur Barzahlung).
2. Eignung, Übernahme und Führung des Bootes
Die Übergabe des Charterbootes erfolgt am Anreisetag gemäß Chartervertrag in der Regel um 14:00 Uhr. Abweichende Übergabezeiten bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Absprache. Sollte sich der Gast um mehr als 30 Minuten gegenüber der vereinbarten Zeit verspäten, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00 € pro angefangene halbe Stunde berechnet, die sofort zu leisten ist.
Der Schiffsführer muss volljährig sein und trägt die volle Verantwortung für seine Mannschaft sowie das ihm anvertraute Material. Die Hausbootvermietung Sweetwater behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Schiffsführer nach Ansicht des Vermieters nicht über die notwendige Eignung verfügt, diese Verantwortung zu übernehmen. In diesem Fall wird die geleistete Miete unter Ausschluss weiterer Entschädigungsansprüche zurückgezahlt.
Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der Formalitäten (Hinterlegung der Kaution, Inventarprüfung) und nach erfolgter Einweisung in die Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinSchStrO). Er ist verpflichtet, sämtliche Vorschriften dieser Ordnung strikt einzuhalten. Fahrten bei Dunkelheit sind untersagt. Bei hohen Windstärken (bis Windstärke 4) oder in Revieren mit hohem Wellengang ist besondere Vorsicht geboten; vom Auslaufen wird in diesen Fällen dringend abgeraten.
Die Crew muss aus mindestens zwei Personen bestehen: Neben dem volljährigen Schiffsführer muss sich eine zweite Person im Alter von mindestens 16 Jahren an Bord befinden. Das Steuer darf ausschließlich von Personen bedient werden, die im Besitz des Sportbootführerscheins „Binnen“ sind oder über einen aktuell durch die Hausbootvermietung Sweetwater ausgestellten Charterschein verfügen.
3. Unfälle
Wird ein Unfall durch Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen verursacht, können gegenüber der Hausbootvermietung Sweetwater keine Reklamationsansprüche geltend gemacht werden. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden am Boot oder Schäden, die Dritten zugefügt wurden, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Die Hausbootvermietung Sweetwater wird daraufhin die notwendigen Schritte einleiten.
Dem Mieter ist es untersagt, ohne ausdrückliches Einverständnis des Vermieters Reparaturen zu veranlassen oder Pannen eigenständig zu beheben. Schäden, die nicht von der Hausbootvermietung Sweetwater zu verantworten sind, schließen Ersatzansprüche des Mieters im Falle von Fahrtunterbrechungen aus.
4. Ausstattung des Bootes und Verlust persönlicher Sachen
Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Verlust, Diebstahl oder jede Beschädigung der Bootsausstattung anzuzeigen. Er kann zur Erstattung des entstandenen Schadens herangezogen werden. Die Hausbootvermietung Sweetwater haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters oder der übrigen Crewmitglieder, weder an Bord des Bootes noch an der vom Vermieter betreuten Basis.
5. Kaution
Für das Boot ist bei Anreise eine Kaution in Höhe von 500,00 € in bar zu hinterlegen. Diese Kaution deckt die Selbstbeteiligung der Versicherung im Schadensfall ab. Achtung: Auch hier ist keine EC-Zahlung möglich.
6. Pannen, Havarien und Unfälle
Dem Mieter steht ein kostenloser Pannenservice zur Verfügung. Dieser handelt so schnell wie möglich, abhängig von der Verfügbarkeit von Personal und Material, während der Geschäftszeiten von 09:00 bis 16:00 Uhr nach telefonischer Benachrichtigung. Bei einer Fahrtunterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter.
Eine vom Mieter selbst verursachte Panne schließt jegliche Ersatzleistungsansprüche aus. Die hierbei entstehenden Kosten (Material, An- und Abfahrt sowie Montagekosten zu einem Stundensatz von 50,00 €) werden vom Mieter getragen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden einzubehalten.
Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine anteilige Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden infolge von Havarien oder Unfällen während der Mietzeit berechtigen nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache.
7. Versicherungen
Im Mietpreis sind die Haftpflichtversicherung des Bootes sowie Haftungen gegenüber Dritten enthalten. Bei Vertragsabschluss sind 34,50 € für eine Vollkaskoversicherung im Mietpreis bereits enthalten. Der Selbstbehalt beträgt 500,00 €. Dieser Selbstbehalt entspricht der zu hinterlegenden Kaution. Eine Kautionsversicherung zur Erstattung des Selbstbehalts im Schadensfall kann zusätzlich abgeschlossen werden. Der Mieter selbst sowie sein persönlicher Besitz sind nicht versichert; das Risiko während der Mietzeit tragen der Mieter und seine Mannschaft analog zum Eigner.
8. Stornierungsgebühren
Im Falle einer Stornierung der Buchung werden folgende Gebühren erhoben:
- 30 % des Mietpreises bei Stornierung bis 4 Wochen vor Übernahme.
- 100 % des Mietpreises bei Stornierung weniger als 4 Wochen vor Übernahme.
Sollte das Boot für den betreffenden Zeitraum erfolgreich weitervermietet werden können, wird der erzielte Mietpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 % erstattet.
9. Nichtverfügbarkeit des Bootes
Falls die Hausbootvermietung Sweetwater das gemietete Boot aufgrund unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse nicht zur Verfügung stellen kann, wird der Vermieter alles unternehmen, um ein gleichwertiges Ersatzboot bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Mietpreis unter Ausschluss weiterer Ansprüche erstattet.
10. Unterbrechung, Fahrteinschränkung und Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für Fahrteinschränkungen oder Unterbrechungen durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Trockenheit, Streiks, Bauarbeiten) oder administrative Maßnahmen. Bei einer Stornierung vor Reiseantritt aus diesen Gründen wird die Hälfte des Mietpreises erstattet; die andere Hälfte wird auf eine Reise im selben Jahr angerechnet. Treten diese Ereignisse während der Reise auf und bedingen den Ausfall mehrerer Tage, erfolgt eine anteilige Erstattung, wobei eine Ausfallfrist von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters angerechnet wird. Der Vermieter behält sich zudem das Recht vor, die Übergabe oder Rückgabe des Bootes in einem anderen Hafen durchzuführen.
11. Abfahrt und Fahrtstrecke
Der vereinbarte Abfahrts- und Ankunftsort ist der Yachthafen Schmöckwitz, Adlergestell 757, 12527 Berlin.
12. Rückgabe des Bootes
Das Boot nebst Ausstattung muss am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit am Übergabeort zurückgegeben werden. Der Schiffsführer hat ausreichend Zeit für die Rückreise einzukalkulieren. Er haftet für alle selbst verschuldeten Verspätungen und die damit verbundenen Kosten.
- Für jede volle Stunde Verspätung wird ein Betrag von 70,00 € berechnet.
- Jeder verspätete Tag wird zum jeweiligen Tarif zuzüglich der Kosten berechnet, die dem Nachmieter als Ersatz geleistet werden müssen.
Es wird empfohlen, bereits am Vorabend der Rückgabe im Zielhafen festzumachen. Das Boot muss geräumt von persönlichen Gegenständen und im betriebsfähigen Zustand (wie bei der Übernahme) übergeben werden.
13. Rechtsprechung und Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages unberührt. Nebenabsprachen bedürfen der Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird stets eine gütliche Einigung angestrebt.
(Stand: April 2026)